Private Krankenversicherung Lexikon
Alkoholklausel
Die
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es die
Alkoholklausel
in der privaten Krankenversicherung (PKV) besagt, dass der Versicherer bei einer Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankheit oder durch einenUnfall
auch dann die Behandlungskosten übernimmt, wenn der vorherige Konsum von Alkohol die Ursache gewesen sein könnte. Dies gilt allerdings nur, wenn es sich um einmaligen Genuss von Alkohol handelt, im Falle einer Suchterkrankung zahlt die private Krankenkasse nicht. Wenn dieAlkoholklausel
Teil derVersicherungsbedingungen
ist, zahlt der Versicherer keinesfalls einKrankentagegeld
. Auch übernimmt die Gesellschaft keine Kosten für Entziehungsmaßnahmen oder für Entziehungskuren.In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es die
Alkoholklausel
nicht, hier übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Behandlungen und für Rettungseinsätze, wenn dies die Folge einer alkoholischen Bewusstseinsstörung mitDiagnose
Alkoholintoxikation ist. Handelt es sich jedoch nur um einen Alkoholrausch ohne Vergiftungserscheinungen, kann die gesetzliche Krankenkasse die Rückerstattung dieser Kosten vom Patienten verlangen.zurück

