Private Krankenversicherung Lexikon

Altenhilfe

In Deutschland versteht man unter

Altenhilfe

gesetzlich bestimmte Initiativen und Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung alter Menschen. Hierbei ist die Förderung nicht auf Institutionen beschränkt, sondern der Klient kann auch in individueller und unverbindlicher Weise Tagespflegeeinrichtungen und anderes regelmäßig oder stundenweise nutzen.

Zu diesen Institutionen gehören beispielsweise Altenheime oder ambulante Dienste, die    mittels einer Trägerschaft von einer gemeinnützigen Organisation oder einem Gewerbebetrieb unterhalten werden. Auch ambulante Pflegedienste oder Sozialstationen sind Einrichtungen der

Altenhilfe

, die hilfsbedürftige Menschen in ihrer häuslichen Umgebung betreuen. Diese Einrichtungen verfügen im Gegensatz zu den gemeinnützigen Organisationen zusätzlich über entsprechende Qualifikationen.

Eine weitere Option der

Altenhilfe

zusätzlich zu Altenheimen oder der eigenen Wohnung ist die ambulante Betreuung. Diese wird in der Regel auch in Institutionen wie Pflegeheimen, Altentagesstätten oder Tageskliniken durchgeführt.


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