Private Krankenversicherung Lexikon
Ambulante Heilbehandlung
Die Kosten für eine ambulante
wenn die ambulante
wenn die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz im Kurort oder Heilbad hat.
Mit diesen Einschränkungen soll einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Leistungen der Ambulanttarife vorgebeugt werden. Somit haben versicherte Personen keine Möglichkeit, Leistungen für die ambulante
In der Regel wird ein Arzt im Kurort oder Heilbad als Bade- oder Kurarzt aufgesucht und nicht für eine medizinisch notwendige, ambulante
Heilbehandlung
nach § 5 Abs. 1e MB/KK 94 in einem Heilbad oder Kurort sind keine Leistungen für die Krankheitskostenversicherung undKrankenhaustagegeldversicherung
, außerwenn die ambulante
Heilbehandlung
während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Heilbad oder Kurort notwendig wird (z.B. wegen einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls).wenn die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz im Kurort oder Heilbad hat.
Mit diesen Einschränkungen soll einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Leistungen der Ambulanttarife vorgebeugt werden. Somit haben versicherte Personen keine Möglichkeit, Leistungen für die ambulante
Heilbehandlung
einer Krankheit in Anspruch zu nehmen aufgrund derer sie sich im Kurort oder Heilbad aufhalten. Die Überprüfung und Abwägung, ob es sich um eine medizinisch notwendigeHeilbehandlung
handelt, ist meistens äußerst schwierig.In der Regel wird ein Arzt im Kurort oder Heilbad als Bade- oder Kurarzt aufgesucht und nicht für eine medizinisch notwendige, ambulante
Heilbehandlung
. Trotzdem haben einige Krankenversicherungen diese Einschränkungen nach § 5 Abs. 1e aufgehoben.zurück

