Private Krankenversicherung Lexikon
Ambulante Kur
Eine ambulante
Der behandelnde Arzt muss bereits bei der Verordnung überprüfbar begründen, weshalb die beantragte ambulante
Der gewährte Kostenzuschuss für die ambulante
Darüber hinaus sind Aufwendungen für folgende Leistungen beihilfefähig:
Allerdings werden diese Aufwendungen nur mit dem jeweiligen Beihilfebemessungssatz
(z.B. 50%) erstattet. Kosten für die Hin- und Rückfahrt im Krankenwagen werden nur dann übernommen, wenn sie unvermeidbar sind und die Fahrt ärztlich verordnet wurde.
Der formlose Genehmigungsantrag für die ambulante
Im
Alle Maßnahmen für die ambulante
Kur
kann nur gewährt werden, wenn sie:- nicht durch andere ambulante Maßnahmen mit identischen Erfolgsaussichten ersetzt werden kann
- nicht durch eine ambulante ärztliche Maßnahme ersetzt werden kann
- unter ärztlicher Leitung in einem anerkannten Heilkurort lt. Kurorteverzeichnis durchgeführt wird
- nach einer ärztlichen Verordnung mit ICD-10
Diagnose
dringend notwendig ist
Der behandelnde Arzt muss bereits bei der Verordnung überprüfbar begründen, weshalb die beantragte ambulante
Kur
statt der oben genannten Maßnahmen durchgeführt werden muss. Anschließend werden derAntrag
und die entsprechenden Gründe vom zuständigen Amtsarzt geprüft und gegebenenfalls bestätigt und genehmigt. Eine Beihilfe für die ambulanteKur
kann für maximal 20 Kalendertage (inkl. An- und Abreise) bewilligt werden. Bei chronisch kranken Kindern bis zum 14. Lebensjahr beträgt die Dauer vier bis sechs Wochen inkl. Reisetage. Aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen kann der behandelnde Arzt (Kurarzt) bei ambulanter Heilkur eine Verlängerung verordnen.Der gewährte Kostenzuschuss für die ambulante
Kur
beträgt pauschal 100 Euro und gilt für die Kurtaxe, die Verpflegung und Unterkunft, dieFahrtkosten
und die Behandlung. Chronisch kranke Kinder, die jünger als 6 Jahre alt sind, erhalten einen Kostenzuschuss in Höhe von 25 Euro täglich.Darüber hinaus sind Aufwendungen für folgende Leistungen beihilfefähig:
- ärztlich verordnete
Heilbehandlung
, soweit sie beihilfefähig sind - Arznei- und Verbandmittel
- ärztliche Leistungen
- das amtsärztliche Gutachten
- den ärztlichen Schlussbericht
Allerdings werden diese Aufwendungen nur mit dem jeweiligen Beihilfebemessungssatz
(z.B. 50%) erstattet. Kosten für die Hin- und Rückfahrt im Krankenwagen werden nur dann übernommen, wenn sie unvermeidbar sind und die Fahrt ärztlich verordnet wurde.
Der formlose Genehmigungsantrag für die ambulante
Kur
ist mit einem aussagekräftigen ärztlichen Attest bei der Beihilfestelle spätestens 2 Monate vor Beginn derKur
zu stellen.Im
Antrag
für die ambulanteKur
sollte enthalten sein:- Angaben zur Erreichbarkeit (Telefon, Fax, E-Mail)
- beabsichtigter Zeitraum und Einrichtung
- Angaben zum Patienten
- Angaben zum Beihilfeberechtigten
Kur
sind mittels Beihilfeantrag mit folgenden Anlagen abzurechnen:- alle Kostenbelege zu den beihilfefähigen Aufwendungen
- den ärztlichen Schlussbericht
zurück