Private Krankenversicherung Lexikon

Ambulante OP

Die ambulante OP ist eine bestimmte chirurgische Leistung, die in einer Arztpraxis oder in einem Krankenhaus ohne stationäre Aufnahme erbracht wird. Durch eine ambulante OP ist es möglich, durch geeignete tarifliche Rahmenbedingungen unnötige vollstationäre Krankenhausbehandlungen zu vermeiden, wenn der Patient und seine Krankheit es zulassen.

Durch die ambulante OP kann sowohl eine wirtschaftlichere als auch eine patientengerechte Versorgung gewährleistet werden, denn gerade für die Nachsorge dieser Form der  Behandlung ist die Zusammenarbeit von Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten und/oder Physiotherapeuten äußerst wichtig.

Eine ambulante OP erfolgt meistens durch Überweisung eines niedergelassenen Arztes, der dem Operateur auch gleichzeitig die Unterlagen zur Verfügung stellt, um Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Der Patient hat auch hier das Recht auf freie

Arztwahl

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