Private Krankenversicherung Lexikon
Ambulante Pflege
Erfolgt die Krankenpflege in der Wohnung oder dem Haus der zu pflegenden Person, spricht man von ambulanter Pflege. Art und Umfang der ambulanten Pflege wird zwischen der Pflegeperson, dessen Angehörigen und dem Pflegeunternehmen abgesprochen. Bei Übernahme der Kosten für die ambulante Pflege durch die privaten oder gesetzlichen Krankenversicherungen muss die ambulante Pflege von einem niedergelassenen Arzt verordnet werden und ein
Die ambulante Pflege soll es kranken und alten Menschen ermöglichen, weiterhin in der häuslichen Umgebung zu bleiben und mit Hilfe des Pflegedienstes die alltäglichen Aufgaben zu verrichten. Ohne Pflegedienste müssten viele Menschen in Alten- oder Pflegeheimen untergebracht werden. Durch die professionelle Versorgung soll der bestehende Gesundheitszustand mindestens erhalten und in vielen Fällen auch berufstätige Angehörige in der häuslichen Pflege unterstützt werden, indem der
Die Kosten der ambulanten Pflege wird zum Teil von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen, nachdem der Arzt die entsprechende Verordnung ausgestellt hat. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen
Pflegegrad
durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen bestimmt werden. Erfolgt keine Verordnung durch einen Arzt und die Bestätigung durch denMDK
, muss die Pflege privat finanziert werden.Die ambulante Pflege soll es kranken und alten Menschen ermöglichen, weiterhin in der häuslichen Umgebung zu bleiben und mit Hilfe des Pflegedienstes die alltäglichen Aufgaben zu verrichten. Ohne Pflegedienste müssten viele Menschen in Alten- oder Pflegeheimen untergebracht werden. Durch die professionelle Versorgung soll der bestehende Gesundheitszustand mindestens erhalten und in vielen Fällen auch berufstätige Angehörige in der häuslichen Pflege unterstützt werden, indem der
Pflegedienst
die Versorgung tagsüber übernimmt.Die Kosten der ambulanten Pflege wird zum Teil von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen, nachdem der Arzt die entsprechende Verordnung ausgestellt hat. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen
Pflegedienst
und Krankenkasse. Im Falle zu geringerZuzahlungen
für den Patienten werden diese anschließend von der gesetzlichen Krankenkasse in Rechnung gestellt. In der privaten Krankenversicherung sind die genehmigten Leistungen für die ambulante Pflege in der Regel umfangreicher, dafür muss der Patient die Rechnung erst selber bezahlen, bekommt die Kosten aber umgehend erstattet.zurück

