Private Krankenversicherung Lexikon

Ambulante Versorgung

Als ambulante Versorgung wird die häusliche Versorgung von pflegebedürftigen Personen verstanden, die entweder durch nicht professionelle Pflegepersonen (Angehörige oder sonstige Personen) oder von ambulanten Pflegediensten durchgeführt wird. Die ambulante Versorgung hat das Ziel, nach Möglichkeit die Einweisung in ein

Pflegeheim

für die Betroffenen zu verhindern.

Ambulante Versorgung

umfasst in der Regel Krankenpflege,

Grundpflege

, Kinderkrankenpflege, Hauswirtschaft bzw.

Haushaltshilfe

und die psychiatrische Pflege. Sie findet in der häuslichen Umgebung des Betroffenen statt und eine Besonderheit der ambulanten Versorgung ist, dass der zu Pflegende und seine Angehörigen in Abstimmung mit dem

Pflegedienst

das Maß der Pflege bestimmen.

Die ambulante Versorgung erfolgt aufgrund ärztlich delegierter Maßnahmen, die einer Verordnung bedürfen. Diese müssen vom Patienten beantragt und vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Selbstverständlich kann der Patient die Behandlung auch privat finanzieren.
Die wichtigsten Ziele für die ambulante Versorgung:
  • Verkürzung oder Vermeidung von Heim- oder Krankenhausaufenthalten
  • Verbesserung und Erhaltung der Lebens- und Gesundheitssituation
  • Versorgung in häuslicher, gewohnter Umgebung


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