Private Krankenversicherung Lexikon

Ambulante Zusatzversicherung

Durch die ambulante

Zusatzversicherung

soll dem Versicherungsnehmer bei ambulanten Behandlungen ein besseres Leistungsangebot zur Verfügung gestellt werden, als dies bei der gesetzlichen Versicherung der Fall ist. Die

Zusatzversicherung

deckt alle in Anspruch genommenen ambulanten Leistungen ab, egal, ob diese im Krankenhaus oder in der Arztpraxis erfolgt sind.

Gerade bei der ambulanten Behandlung gibt es gravierende Unterschiede in der Kostenübernahme zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Um diesen Unterschied auszugleichen, kann man beispielsweise die ambulante

Zusatzversicherung

abschließen, die diesen Unterschied nahezu ausgleicht. Durch die zusätzliche Versicherung können dann Sonderleistungen in Anspruch genommen werden, die normalerweise nur

Privatpatienten

erhalten.

In der Regel gibt es sogar Zusatztarife für die ambulante

Zusatzversicherung

, die weitere Leistungsbereiche abdecken und einfach zum Standardtarif hinzugebucht werden können. Beispiele hierfür wären Anspruch auf Einzelzimmer und

Chefarztbehandlung

, verbesserter Zahnersatz, etc.


zurück