Private Krankenversicherung Lexikon
Anpassungsversicherung
Bei der
Obwohl sich der Versicherungsschutz ständig erhöht, ist keine weitere
Auch bei privaten Krankenversicherungen (PKV) bezeichnet man die gleichzeitige Erhöhung von Beiträgen und Leistungen als
Anpassungsversicherung
handelt es sich um eine Zuwachs- oder dynamische Lebensversicherung, bei der Beiträge und Versicherungssumme in regelmäßigen Abständen angehoben werden. Dabei richtet sich die Anpassung nach dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung oder festen prozentualen Sätzen. In der Regel werden beide Erhöhungsmöglichkeiten zusammen angeboten und können auch abhängig vom Einkommen des Versicherten sein.Obwohl sich der Versicherungsschutz ständig erhöht, ist keine weitere
Gesundheitsprüfung
notwendig. DieGesundheitsprüfung
wird nur dann nötig, wenn man zwei Anpassungen nacheinander auslässt. Mit der Erhöhung derAnpassungsversicherung
ergeben sich natürlich auch höhereVersicherungsleistungen
und Ablaufsummen.Auch bei privaten Krankenversicherungen (PKV) bezeichnet man die gleichzeitige Erhöhung von Beiträgen und Leistungen als
Anpassungsversicherung
. Mit jeder Erhöhung der Beiträge werden automatisch die höheren Leistungen ebenfalls ohne erneuteGesundheitsprüfung
mitversichert. Verzichtet der Patient mehrfach auf die Anpassung, hängt es vom einzelnen Versicherungsunternehmen ab, ob das Anpassungsrecht verfällt. Bei einigen Versicherungen erlischt dieAnpassungsversicherung
bereits nach dem ersten oder zweiten Verzicht des Versicherten, andere erwarten nach einer Verzichtserklärung eine neuerlicheGesundheitsprüfung
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