Private Krankenversicherung Lexikon

Anpassungsversicherung

Bei der

Anpassungsversicherung

handelt es sich um eine Zuwachs- oder dynamische Lebensversicherung, bei der Beiträge und Versicherungssumme in regelmäßigen Abständen angehoben werden. Dabei richtet sich die Anpassung nach dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung oder festen prozentualen Sätzen. In der Regel werden beide Erhöhungsmöglichkeiten zusammen angeboten und können auch abhängig vom Einkommen des Versicherten sein.

Obwohl sich der Versicherungsschutz ständig erhöht, ist keine weitere

Gesundheitsprüfung

notwendig. Die

Gesundheitsprüfung

wird nur dann nötig, wenn man zwei Anpassungen nacheinander auslässt. Mit der Erhöhung der

Anpassungsversicherung

ergeben sich natürlich auch höhere

Versicherungsleistungen

und Ablaufsummen.

Auch bei privaten Krankenversicherungen (PKV) bezeichnet man die gleichzeitige Erhöhung von Beiträgen und Leistungen als

Anpassungsversicherung

. Mit jeder Erhöhung der Beiträge werden automatisch die höheren Leistungen ebenfalls ohne erneute

Gesundheitsprüfung

  mitversichert. Verzichtet der Patient mehrfach auf die Anpassung, hängt es vom einzelnen Versicherungsunternehmen ab, ob das Anpassungsrecht verfällt. Bei einigen Versicherungen erlischt die

Anpassungsversicherung

bereits nach dem ersten oder zweiten Verzicht des Versicherten, andere erwarten nach einer Verzichtserklärung eine neuerliche

Gesundheitsprüfung

.


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