Private Krankenversicherung Lexikon
Anschlussheilbehandlung
Die
Die Kosten zur
Der
Anschlussheilbehandlung
(AHB) wird als medizinische Rehabilitationsmaßnahme direkt nach einer ambulanten Operation oder einem Krankenhausaufenthalt durchgeführt. Dadurch soll die endgültige Genesung wieder hergestellt werden, um anschließend beschwerdefrei und ohne Dauerpflege leben zu können. DieAnschlussheilbehandlung
kann sowohl ambulant, als auch stationär oder teilstationär erfolgen.Die Kosten zur
Anschlussheilbehandlung
trägt entweder die gesetzliche Krankenversicherung oder der Rentenversicherungsträger. Handelt es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten werden die gesamten Rehabilitationskosten von derBerufsgenossenschaft
übernommen. Bei Kostenübernahme der AHB durch die gesetzliche Krankenversicherung muss der Patient über 18 Jahre alt sein und für maximal 42 Kalendertage einen Zuzahlungsanteil von 10 Euro zahlen. Erfolgt die Kostenübernahme durch die Rentenversicherung, beträgt die Zuzahlungsdauer nur 14 Tage, bei Zahlung der Kosten durch die private Krankenversicherung werden in der Regel alle anfallenden Kosten derAnschlussheilbehandlung
übernommen.Der
Antrag
aufAnschlussheilbehandlung
kann vom Krankenhaus, dem behandelnden Arzt oder vom Sozialdienst gestellt werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass das Heilverfahren vor Antritt beantragt werden muss. Ob dieAnschlussheilbehandlung
überhaupt möglich ist, entscheidet der behandelnde Arzt. Es bestehen spezielle und genau definierteVoraussetzungen
, die der Patient erfüllen muss.zurück

