Private Krankenversicherung Lexikon
Antrag
Ein
Der
In der gesetzlichen Krankenversicherung muss jeder
Antrag
zum Abschluss einer Versicherung ist eine einseitige Willenserklärung, die vom Vertragspartner durch den Vertragsabschluss angenommen wird. DerAntrag
auf Mitgliedschaft bei einer Krankenversicherung liegt in der Regel als Formular vor, das auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält.Der
Antrag
besteht zunächst aus den geschäftlichen Vertragsbestandteilen sowie aus den vorvertraglichen Anzeigen. DerAntrag
muss vom Antragsteller wahrheitsgemäß ausgefüllt werden und mit seiner Unterschrift erkennt er dieVersicherungsbedingungen
an. Erst dann ist der Vertrag verbindlich abgeschlossen. Hier gilt es jedoch zu beachten, dass sowohl in der privaten, als auch in der gesetzlichen Krankenversicherung ein zweiwöchigesWiderrufsrecht
gilt. Wird dem Vertrag innerhalb dieser Frist nicht widersprochen, ist der Versicherungsvertrag unwiderruflich abgeschlossen.Antrag
angenommen werden, denn hier besteht generell eine Aufnahmepflicht und niemand darf abgewiesen werden. Bei der privaten Krankenversicherung muss einAntrag
erst wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt werden, anschließend erfolgt beim zuständigenHausarzt
eine Überprüfung der Angaben zur Gesundheit. Wurden hier beispielsweise falsche oder fehlerhafte Angaben gemacht, kann die private Krankenversicherung das Vertragsverhältnis lösen oder bestimmte Leistungen ausschließen.zurück