Private Krankenversicherung Lexikon

Antrag

Ein

Antrag

zum Abschluss einer Versicherung ist eine einseitige Willenserklärung, die vom Vertragspartner durch den Vertragsabschluss angenommen wird. Der

Antrag

auf Mitgliedschaft bei einer Krankenversicherung liegt in der Regel als Formular vor, das auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält.

Der

Antrag

besteht zunächst aus den geschäftlichen Vertragsbestandteilen sowie aus den vorvertraglichen Anzeigen. Der

Antrag

muss vom Antragsteller wahrheitsgemäß ausgefüllt werden und mit seiner Unterschrift erkennt er die

Versicherungsbedingungen

an. Erst dann ist der Vertrag verbindlich abgeschlossen. Hier gilt es jedoch zu beachten, dass sowohl in der privaten, als auch in der gesetzlichen Krankenversicherung ein zweiwöchiges

Widerrufsrecht

gilt. Wird dem Vertrag innerhalb dieser Frist nicht widersprochen, ist der Versicherungsvertrag unwiderruflich abgeschlossen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung muss jeder

Antrag

angenommen werden, denn  hier besteht generell eine Aufnahmepflicht und niemand darf abgewiesen werden. Bei der privaten Krankenversicherung muss ein

Antrag

erst wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt werden, anschließend erfolgt beim zuständigen

Hausarzt

eine Überprüfung der Angaben zur Gesundheit. Wurden hier beispielsweise falsche oder fehlerhafte Angaben gemacht, kann die private Krankenversicherung das Vertragsverhältnis lösen oder bestimmte Leistungen ausschließen.


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