Private Krankenversicherung Lexikon
Anwartschaft
Wird ein
Ein
Gesetzliche Krankenversicherungen regeln im Einzelnen, ob eine
Antrag
aufAnwartschaft
gestellt, ruhen vorübergehend die Rechte und Pflichten eines Versicherungsvertrages, wodurch der Versicherte die Garantie hat, nach Ablauf derAnwartschaft
den Versicherungsschutz wieder in Anspruch nehmen zu können und zwar zu den bestehenden Konditionen. Innerhalb derAnwartschaft
gibt es keinen Leistungsanspruch, obwohl der Versicherungsnehmer einen Teilbetrag anstelle der normalen Versicherungskosten zahlen muss. Dieser ist so bemessen, dass die Altersrückstellung und die Verwaltungskosten gedeckt sind. Nach derAnwartschaft
kann der Versicherer die Versicherung dann zu den ursprünglichen Konditionen weiterführen.Ein
Antrag
aufAnwartschaft
lohnt sich immer dann, wenn die Mitgliedschaft vorübergehend nicht benötigt wird, was z.B. bei einem befristetenAuslandsaufenthalt
der Fall sein kann, für den vorübergehend eineAuslandskrankenversicherung
abgeschlossen wird. Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes kann der normale Versicherungsschutz ohne erneute Antragstellung,Gesundheitsprüfung
etc. wieder hergestellt werden.Gesetzliche Krankenversicherungen regeln im Einzelnen, ob eine
Anwartschaft
angeboten wird oder ob es alternative Möglichkeiten gibt. Private Krankenversicherungen bieten eine spezielleAnwartschaftsversicherung
an, die zu einem späteren Zeitpunkt einen bestimmten Versicherungsschutz zusagt.zurück

