Private Krankenversicherung Lexikon

Anzeigepflicht

Die

Anzeigepflicht

ermöglicht es den Versicherungsunternehmen, Auskünfte über den Gesundheitszustand ihrer Kunden einzuholen, mithilfe derer Risiken kalkuliert und die Versicherten richtig eingestuft werden können. Durch die

Anzeigepflicht

wird der Versicherte vertraglich verpflichtet, alle gestellten Fragen über den aktuellen Gesundheitszustand und in der Vergangenheit aufgetretene Krankheiten wahrheitsgemäß zu beantworten.

Hierbei bezieht sich die

Anzeigepflicht

nicht nur auf den Gesundheitszustand, sondern es werden auch Fragen zu Eigentumsverhältnissen und eventuellen Unfällen gestellt. Der Versicherte muss durch die

Anzeigepflicht

der Versicherung Schadensfälle, die auf

Unfälle

oder Änderungen der Eigentumsverhältnisse zurückzuführen sind, darlegen.

Verletzt der Versicherte die

Anzeigepflicht

und beantwortet die Fragen falsch oder hat wichtige Informationen weggelassen, kann das Versicherungsunternehmen vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag anfechten. Möchte die Versicherung vom Vertrag zurücktreten, besteht eine Frist von 4 Wochen und soll der Vertrag angefochten werden, muss die Anfechtung innerhalb eines Jahres nach Feststellung der falschen Informationen erfolgen.


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