Private Krankenversicherung Lexikon

Arbeitslosengeld PKV

Das Arbeitslosengeld ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung und wird bei Eintritt der Arbeitslosigkeit unter Berücksichtigung weiterer

Voraussetzungen

gezahlt. Man unterscheidet in Deutschland zwischen dem Arbeitslosengeld und dem Bürgergeld. Das Bürgergeld ist die Leistung zur Grundsicherung von Arbeitenden und Arbeitssuchenden, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nur unvollständig durch Einkommen oder Vermögen decken können.

Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen, die
  • das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • die Anwartschaftszeit erfüllt haben,
  • sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben,
  • die arbeitslos sind.

Ein Arbeitnehmer ist arbeitslos, wenn er
  • dem Arbeitsmarkt und somit den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht,
  • sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit durch Eigenbemühungen zu beenden,
  • nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht.

Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, muss sich der Arbeitslose unverzüglich, nachdem er Kenntnis von der Arbeitslosigkeit erlangt hat, bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden, auch wenn die Arbeitslosigkeit noch nicht eingetreten ist, diese aber innerhalb der nächsten 3 Monate zu erwarten ist.


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