Private Krankenversicherung Lexikon
Arbeitsunfall Lohnfortzahlung
Das beim
Für die Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfällen sind Versicherungsträger wie die landwirtschaftliche und gewerbliche
Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfällen erhält man, wenn
Arbeitsunfall
Lohnfortzahlung geleistet wird, gehört zum Arbeitsschutz, denn neben derBerufskrankheit
ist derArbeitsunfall
der zweithäufigsteVersicherungsfall
der gesetzlichen Unfallversicherung und im § 8 Abs. 1 SGB VII definiert. Dazu zählenUnfälle
, die direkt am Arbeitsplatz in Ausübung betrieblicher Tätigkeiten passieren, aber auchUnfälle
, die sich auf dem Weg zur oder von der Arbeit (Wegeunfälle) ereignen. Es müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, damit eine Lohnfortzahlung bei einemArbeitsunfall
ausgeschlossen wird. Hierzu zählt vor allen Dingen Alkoholgenuss. Die Frage nach Fremd- oder Eigenverschulden ist zur Einordnung der Versicherungsleistung allerdings irrelevant.Für die Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfällen sind Versicherungsträger wie die landwirtschaftliche und gewerbliche
Berufsgenossenschaft
sowie die Unfallkassen der Länder und des Bundes zuständig. Ihnen gegenüber besteht auch die Meldepflicht, sprich denArbeitsunfall
unverzüglich anzuzeigen. Die Arbeitgeber sind generell dazu verpflichtet, für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen.- das Anzeigen des Arbeitsunfalls innerhalb von 3 Tagen bei der Unfallversicherung erfolgt,
- auf Gefahren aufmerksam gemacht wird,
- Schutzkleidung getragen wurde,
- mögliche Unfallfaktoren beseitigt werden,
- auf Unfallquellen geachtet wird.
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