Private Krankenversicherung Lexikon
Arbeitsunfall
Der Begriff
Anders als bei Verkehrs- und Freizeitunfällen ist der
Auch wenn sich der
Arbeitsunfall
wird auch als Berufs- oder Betriebsunfall bezeichnet. DerArbeitsunfall
ist neben der Berufserkrankung der zweithäufigsteVersicherungsfall
der gesetzlichen Unfallversicherungen und steht immer in Bezug zur beruflichen Tätigkeit.Anders als bei Verkehrs- und Freizeitunfällen ist der
Arbeitsunfall
durch die sozialePflichtversicherung
derBerufsgenossenschaft
oderUnfallkasse
abgesichert.Auch wenn sich der
Unfall
auf dem Arbeitsweg ereignet, wird er alsArbeitsunfall
, als sogenannter Wegeunfall, bezeichnet und abgewickelt. Nach jedemArbeitsunfall
muss dieser gemäß den Regelungen im SGB VII rechtlich geprüft werden, um ihn eindeutig alsArbeitsunfall
zu definieren. Hierbei ist es wichtig, dass derUnfall
bei entsprechender Arbeitsunfähigkeit spätestens nach 3 Kalendertagen der Unfallversicherung in Form eines Unfallberichts gemeldet wird.zurück