Private Krankenversicherung Lexikon

Arbeitsunfall

Der Begriff

Arbeitsunfall

wird auch als Berufs- oder Betriebsunfall bezeichnet. Der

Arbeitsunfall

ist neben der Berufserkrankung der zweithäufigste

Versicherungsfall

der gesetzlichen Unfallversicherungen und steht immer in Bezug zur beruflichen Tätigkeit.
Anders als bei Verkehrs- und Freizeitunfällen ist der

Arbeitsunfall

durch die soziale

Pflichtversicherung

der

Berufsgenossenschaft

oder

Unfallkasse

abgesichert.

Auch wenn sich der

Unfall

auf dem Arbeitsweg ereignet, wird er als

Arbeitsunfall

, als sogenannter Wegeunfall, bezeichnet und abgewickelt. Nach jedem

Arbeitsunfall

muss dieser gemäß den Regelungen im SGB VII rechtlich geprüft werden, um ihn eindeutig als

Arbeitsunfall

zu definieren. Hierbei ist es wichtig, dass der

Unfall

bei entsprechender Arbeitsunfähigkeit spätestens nach 3 Kalendertagen der Unfallversicherung in Form eines Unfallberichts gemeldet wird.


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