Private Krankenversicherung Lexikon
Arzneimittel
Unter Arzneimitteln versteht man Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die angewandt werden, um Krankheiten zu heilen oder zu lindern oder dafür zu sorgen, dass Krankheiten oder Beschwerden gar nicht erst auftreten. Das gilt sowohl für die Anwendung beim Menschen als auch beim Tier. Die Substanzen können dabei im oder auch am Körper wirken.
Zu Arzneimitteln werden auch Substanzen gezählt, die benutzt werden, um Diagnosen möglich zu machen. Ein Beispiel dafür sind Kontrastmittel, die dazu dienen, in der bildgebenden Diagnostik (Röntgen, Magnetresonanztomographie, Sonographie) anatomische Strukturen besser sichtbar zu machen. Die gesetzliche Definition von Arzneimitteln ist im §2
Zu Arzneimitteln werden auch Substanzen gezählt, die benutzt werden, um Diagnosen möglich zu machen. Ein Beispiel dafür sind Kontrastmittel, die dazu dienen, in der bildgebenden Diagnostik (Röntgen, Magnetresonanztomographie, Sonographie) anatomische Strukturen besser sichtbar zu machen. Die gesetzliche Definition von Arzneimitteln ist im §2
Arzneimittelgesetz
(AMG) enthalten.Arzneimittel
werden in verschiedene Kategorien unterteilt, in verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtigeArzneimittel
. Eine Sonderstellung nimmt hier die Kategorie Betäubungsmittel (BTM) ein, wobei das Betäubungsmittelschutzgesetz den Zugriff auf diese regelt und dieser somit deutlich erschwert wird. Nur Ärzte dürfen diese BTM unter sehr strengen Auflagen mittels eines gesonderten Rezeptes verschreiben und auch derApotheker
muss strenge Bedingungen hinsichtlich Herausgabe und Lagerung erfüllen. Um eine optimale Wirkweise erzielen zu können, werdenArzneimittel
in verschiedenen Darreichungsformen (z.B. Dragees, Tabletten, Zäpfchen, Infusionen, Inhalatoren, Lösungen) angeboten. Die Wirkstoffe können so dort wirken, wo sie benötigt werden, ohne andere Teile des Organismus zu schädigen. Somit werden dieNebenwirkungen
so gering wie möglich gehalten.zurück

