Private Krankenversicherung Lexikon
Arzneimittelgesetz
Das
Das
Durch die hohen Anforderungen an die Sorgfalt im Umgang mit Arzneimitteln durch Ärzte,
Arzneimittelgesetz
ist ein Gesetz des besonderen Verwaltungsrechts und regelt in Deutschland den Verkehr mit Arzneimitteln. Im Vordergrund steht das Interesse einer sicheren und ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Menschen und Tieren. Das aktuelle gültigeArzneimittelgesetz
hat dasArzneimittelgesetz
von 1961 weitestgehend abgelöst und wird meistens alsArzneimittelgesetz
von 1976 bezeichnet, obwohl es erst am 1. Januar 1978 in Kraft trat.Das
Arzneimittelgesetz
von 1976 besteht aus 18 Abschnitten und gilt für Human- und Tierarzneimittel. Einige wichtige Abschnitte sind:- Haftung für Arzneimittelschäden
- Überwachung
- Beobachtung, Auswertung und Sammlung von Arzneimittelrisiken
- Kontrolle und Sicherung der
Qualität
- Schutz des Menschen bei der klinischen Prüfung
- Abgabe von Arzneimitteln
- Zulassung und Registrierung von Fertigarzneimitteln
- Herstellung von Arzneimitteln
- Anforderungen an die
Arzneimittel
- Definition des Arzneimittelbegriffs und Begriffsbestimmungen
Durch die hohen Anforderungen an die Sorgfalt im Umgang mit Arzneimitteln durch Ärzte,
Apotheker
und der Pharmaindustrie dient dasArzneimittelgesetz
als gesetzliche Grundlage zum Schutz derGesundheit
der Bevölkerung. Vor allem die Belange über Aufklärung und Abgabe von Arzneimitteln, Verschreibung, Prüfung und Inverkehrbringung sind betroffen. Verstöße gegen dasArzneimittelgesetz
gelten je nach Schweregrad als Straftat oder als Ordnungswidrigkeit, wobei das Gesetz daher zum Nebenstrafrecht gerechnet wird.zurück

