Private Krankenversicherung Lexikon
Arztwahl
Arztwahl
besagt, dass jeder Patient die Möglichkeit hat, seinen Arzt frei zu wählen, der ihn behandeln soll. Werden die Kosten derArztwahl
von den Krankenversicherungen übernommen, gibt es Einschränkungen und Regeln, die einzuhalten sind. Welche das sind, hängt von der eigenen Krankenversicherung ab, wobei es erhebliche Unterschiede zwischen den privaten (PKV) und den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) gibt.Die
Arztwahl
als gesetzlich Versicherter unterliegt mehreren Einschränkungen, so muss die Behandlung von einem niedergelassenen Kassenarzt erfolgen, dieKrankenhauswahl
unterliegt der Zulassung für gesetzlich versicherte Personen. Erfolgt die Behandlung durch einen Privatarzt, muss der Kassenpatient die Mehrkosten selber tragen.Privat Versicherte haben bei der
Arztwahl
wesentlich mehr Möglichkeiten, hier gilt generell die freieArztwahl
, wobei jederPrivatpatient
das Recht hat, sich immer vom Arzt seines Vertrauens behandeln zu lassen. Darüber hinaus ist dieArztwahl
im Krankenhaus von Vorteil, hier steht demPrivatpatienten
sogar dieChefarztbehandlung
zu.zurück

