Private Krankenversicherung Lexikon
Auskunftspflicht
Die
Die bestehende sogenannte statistische
Die gesetzliche Grundlage der
§ 23 BStatG beinhaltet außerdem einen eigenen Bußgeldkatalog, wobei Bußgelder von bis zu 5.000 Euro möglich sind. Gründe für Bußgelder bei vorliegender
Auskunftspflicht
ist ein gesetzlich normierter Anspruch, um Informationen zu natürlichen oder juristischen Personen und gegebenenfalls auch bestimmten Sachverhalten anzufordern und zu erhalten.Die bestehende sogenannte statistische
Auskunftspflicht
garantiert die rechtliche Verpflichtung, die geforderten Auskünfte im Rahmen der amtlichen Statistik zu erteilen. DieAuskunftspflicht
ist ein nach dem Volkszählungsurteil zulässiger Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Das statistische Bundesamt in Wiesbaden hat im Internet einige Statistiken und Berichte veröffentlicht.Die gesetzliche Grundlage der
Auskunftspflicht
ist im § 15 BStatG (Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke) verankert, so kann im Vorfeld einer Befragung festgelegt werden, ob die Beantwortung der Fragen freiwillig ist oder obAuskunftspflicht
besteht.Auskunftspflicht
wären:- Nichtabgabe
- verspätete Abgabe
- unrichtige Angaben
- Nichtverwendung des amtlichen Formulars
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