Private Krankenversicherung Lexikon

Auslandskrankenversicherung

Eine

Auslandskrankenversicherung

stellt eine Untergruppe der herkömmlichen Krankenversicherung dar. Die

Auslandskrankenversicherung

deckt in beinahe allen Staaten der Welt die entstehen Behandlungskosten und medizinischen Leistungen ab.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt nur Kosten für Schadensfälle, wenn sie sich innerhalb der Staaten ereignen, die ein Sozialabkommen mit Deutschland vereinbart haben, also innerhalb der sogenannten Schengen-Staaten. Dazu gehören die meisten europäischen Staaten. Außerhalb dieser Staaten besteht keinerlei Versicherungsschutz durch die gesetzliche Krankenversicherung. Hier greift eine

Auslandskrankenversicherung

, von der in der Regel alle notwendigen medizinischen Kosten übernommen werden, die z.B. durch Arznei- und

Heilmittel

, Diagnostik, Operationen, Zahnbehandlungen und Rücktransporte entstehen. Die Kostenübernahme für Rücktransporte wird allerdings nur bei medizinischer Notwendigkeit gewährleistet. Der Leistungsumfang ist in der jeweiligen Versicherungspolice geregelt und kann sich je nach Versicherungsträger stark unterscheiden.

Beim Zeitraum der Abdeckung unterscheidet man zwischen einer

Reisekrankenversicherung

(ausreichend für kürzere Reisen z.B. Urlaub) oder einer regelrechten

Auslandskrankenversicherung

(z.B. Jahres-

Auslandskrankenversicherung

für lange Aufenthalte wie Au-Pair, Work and Travel etc.), die den Versicherten über ein Jahr versorgen. Die Versicherungen werden bei Freizeiten oder ähnlichen Ausflügen auch für komplette Gruppen angeboten, was sich vor allem anbietet, wenn die Reisenden zu großen Teilen minderjährig sind.

Eine

Auslandskrankenversicherung

wird in den meisten Fällen von Automobilclubs oder Krankenversicherungen als Zusatzversicherungen angeboten.


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