Private Krankenversicherung Lexikon
Auszahlung der Versicherungsleistung
Die
Die Rechnungen zur
Existieren Zusatz-Versicherungen, werden zur
Auszahlung
der Versicherungsleistung ist für den Versicherer nur dann verpflichtend, wenn alle von ihm geforderten Nachweise durch den Versicherten erbracht werden und diese Nachweise in das Eigentum des Versicherers übergehen (§ 6 MB/KK).Die Rechnungen zur
Auszahlung
der Versicherungsleistung müssen grundsätzlich im Original eingereicht werden und den Namen der behandelten Person, die Behandlungsdaten, dieDiagnose
mit genauer Bezeichnung der Krankheit und die Angabe der entsprechenden Leistung bzw. die Ziffer derGebührenordnung
enthalten. Bei Krankenhausrechnungen müssen zusätzlich die Zuschläge für Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen ersichtlich sein.Existieren Zusatz-Versicherungen, werden zur
Auszahlung
der Versicherungsleistung auch Rechnungskopien anerkannt, wenn darauf die einzelnen Leistungen des anderen Versicherungsträgers bestätigt werden. Bei einerKrankenhaustagegeldversicherung
genügt eine ärztliche Bescheinigung über den Namen der behandelten Person, die Dauer des Aufenthalts und eine genaue Krankheitsbezeichnung zurAuszahlung
der Versicherungsleistung.zurück

