Private Krankenversicherung Lexikon

Basistarif

Seit dem 1. Januar 2009 sind alle privaten Krankenversicherungen (PKV) gesetzlich dazu verpflichtet, einen sogenannten

Basistarif

anzubieten. Dieser Tarif muss grundsätzlich allen Personen zur Verfügung stehen. Kein Mitglied darf abgelehnt werden, auch dann nicht, wenn gravierende Vorerkrankungen oder finanzielle Probleme bestehen. Die Leistungen im Rahmen des Basistarifs sind meist deutlich geringer, als bei den anderen Tarifen der privaten Krankenversicherungen und in etwa vergleichbar mit den Leistungen gesetzlicher Krankenkassen (GKV). Ein Nachteil des Basistarifs ist, dass Familienangehörige und Kinder des Versicherten nicht kostenlos mitversichert werden können.

Neukunden der privaten Krankenversicherungen haben die Wahl zwischen einer Versicherung zum

Basistarif

und einem anderen Produkt der Privaten Krankenversicherung. Kunden, die bereits privat krankenversichert waren, konnten zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 30. Juni 2009 in den

Basistarif

wechseln, ohne dabei die bereits gebildeten Altersrückstellungen zu verlieren.

Seit dem 1. Januar 2009 besteht in Deutschland die generelle

Krankenversicherungspflicht

. Dadurch mussten sich auch alle Personen, die bis dahin ohne Krankenversicherungsschutz waren, entweder gesetzlich oder privat versichern. Daraus resultierend haben die Krankenkassen den sogenannten Kontrahierungszwang, das heißt, sie dürfen keinen Antragsteller ablehnen. Mit der gesetzlichen

Krankenversicherungspflicht

soll verhindert werden, dass beispielsweise Selbstständige, die sich aufgrund eines zu geringen Einkommens die Beiträge für eine Krankenversicherung nicht leisten können, gänzlich ohne Krankenversicherungsschutz sind.

Das Gesetz gibt als maximale Beitragshöhe den Höchstbeitrag der GKV plus den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der Krankenkassen vor (1.019,48 Euro/Monat). Mehr muss ein Versicherter im

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nicht bezahlen. Bis zu dieser Höhe zahlt er aber auch dann, wenn sein Einkommen, zum Beispiel als Rentner, sinkt. Zuschläge begründet durch ein erhöhtes Gesundheitsrisiko oder aufgrund bestehender Vorerkrankungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Wer den

Beitrag

für den

Basistarif

nicht aus eigenen finanziellen Mitteln aufbringen kann, kann sich entweder zum halben Tarif versichern oder einen Zuschuss zur Krankenversicherung beim zuständigen Arbeitsamt oder dem Sozialamt beantragen.


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