Private Krankenversicherung Lexikon
Befreiung Versicherungspflicht
Um als gesetzlich Pflichtversicherter eine Befreiung von der Versicherungspflicht zu erreichen, muss ein
Gründe für eine Befreiung wären, wenn der Antragsteller:
Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist dann beendet, wenn der Versicherte wieder versicherungspflichtig wird.
Antrag
bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestellt werden.Gründe für eine Befreiung wären, wenn der Antragsteller:
- Arzt im Praktikum, Student oder Berufspraktikant ist
- Unterhaltsgeld oder Arbeitslosengeld bezieht, aber die letzten 5 Jahre vor Leistungsbezug nicht versichert war
- einen Rentenantrag gestellt hat oder bereits Rente bezieht
- in Einrichtungen für Behinderte arbeitet
- die aktuelle Regel-Wochenarbeitszeit auf die Hälfte oder weniger verringert
- während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung aufgenommen hat
- aufgrund des Pflegezeitgesetzes seine Wochenarbeitszeit herabsetzt
- seine
Jahresarbeitsentgeltgrenze
ändert
Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist dann beendet, wenn der Versicherte wieder versicherungspflichtig wird.
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