Private Krankenversicherung Lexikon

Befreiung Versicherungspflicht

Um als gesetzlich Pflichtversicherter eine Befreiung von der Versicherungspflicht zu erreichen, muss ein

Antrag

bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestellt werden.

Gründe für eine Befreiung wären, wenn der Antragsteller:
  • Arzt im Praktikum, Student oder Berufspraktikant ist
  • Unterhaltsgeld oder Arbeitslosengeld bezieht, aber die letzten 5 Jahre vor Leistungsbezug nicht versichert war
  • einen Rentenantrag gestellt hat oder bereits Rente bezieht
  • in Einrichtungen für Behinderte arbeitet
  • die aktuelle Regel-Wochenarbeitszeit auf die Hälfte oder weniger verringert
  • während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung aufgenommen hat
  • aufgrund des Pflegezeitgesetzes seine Wochenarbeitszeit herabsetzt
  • seine

    Jahresarbeitsentgeltgrenze

    ändert

Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist dann beendet, wenn der Versicherte wieder versicherungspflichtig wird.


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