Private Krankenversicherung Lexikon

Befreiung Zuzahlung

Bis 2003 bestand die Möglichkeit für gesetzlich Krankenversicherte, sich unter bestimmten

Voraussetzungen

durch die sogenannte

Härtefallregelung

von den meisten

Zuzahlungen

befreien zu lassen. Diese Regelung wurde 2004 jedoch weitestgehend abgeschafft.

Die Nutzniesser der alten Regelung zur Befreiung von der Zuzahlung:
  • Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslose und BAföG-Empfänger außer bei kieferorthopädischen Behandlungen und Krankenhausaufenthalten
  • Geringverdienende Arbeitnehmer außer Eigenleistungsanteil bei stationärer Behandlung im Krankenhaus
Aktuelle Regelungen für eine

Zuzahlungsbefreiung

:
  • Generelle Obergrenze für

    Zuzahlungen

    beträgt 2% des jährlichen Bruttoeinkommens, bei chronischen Erkrankungen maximal 1%
  • Beim Überschreiten dieses Betrages müssen keine weiteren

    Zuzahlungen

    geleistet werden
  • Diese Regelung gilt für alle Versicherten, auch Empfänger von Sozialleistungen und Geringverdiener müssen die gleichen

    Zuzahlungen

    leisten
  • Beim Zahnersatz gibt es seit 2006 befundbezogene

    Festzuschüsse

    , anfallende Kosten, die über dem Betrag des Zuschusses liegen, müssen von den gesetzlich Versicherten selbst getragen werden


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