Private Krankenversicherung Lexikon
Befreiung Zuzahlung
Bis 2003 bestand die Möglichkeit für gesetzlich Krankenversicherte, sich unter bestimmten
Die Nutzniesser der alten Regelung zur Befreiung von der Zuzahlung:
Aktuelle Regelungen für eine
Voraussetzungen
durch die sogenannteHärtefallregelung
von den meistenZuzahlungen
befreien zu lassen. Diese Regelung wurde 2004 jedoch weitestgehend abgeschafft.Die Nutzniesser der alten Regelung zur Befreiung von der Zuzahlung:
- Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslose und BAföG-Empfänger außer bei kieferorthopädischen Behandlungen und Krankenhausaufenthalten
- Geringverdienende Arbeitnehmer außer Eigenleistungsanteil bei stationärer Behandlung im Krankenhaus
Zuzahlungsbefreiung
:- Generelle Obergrenze für
Zuzahlungen
beträgt 2% des jährlichen Bruttoeinkommens, bei chronischen Erkrankungen maximal 1% - Beim Überschreiten dieses Betrages müssen keine weiteren
Zuzahlungen
geleistet werden - Diese Regelung gilt für alle Versicherten, auch Empfänger von Sozialleistungen und Geringverdiener müssen die gleichen
Zuzahlungen
leisten - Beim Zahnersatz gibt es seit 2006 befundbezogene
Festzuschüsse
, anfallende Kosten, die über dem Betrag des Zuschusses liegen, müssen von den gesetzlich Versicherten selbst getragen werden
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