Private Krankenversicherung Lexikon
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel mit dem Vertragsabschluss, d.h. mit Zugang des Versicherungsscheins oder einer Annahmeerklärung, frühestens jedoch zum im Vertrag genannten Zeitpunkt unter Berücksichtigung eventueller
Leistungen für Versicherungsfälle, die zwar nach Abschluss des Vertrages, aber noch vor dem offiziellen
Der
Wartezeiten
. Tritt einVersicherungsfall
vor Vertragsabschluss ein, besteht kein Versicherungsschutz.Leistungen für Versicherungsfälle, die zwar nach Abschluss des Vertrages, aber noch vor dem offiziellen
Beginn des Versicherungsschutzes
eingetreten sind, werden von dem Moment erbracht, in dem der Versicherungsschutz beginnt, jedoch nach Ablauf eventuellerWartezeiten
.Beginn des Versicherungsschutzes
einer privaten Krankenversicherung (PKV) wird in 3 Abschnitte aufgeteilt:- materieller
Beginn des Versicherungsschutzes
- konkreter Versicherungsschutz nach Ablauf der
Wartezeiten
- formeller
Beginn des Versicherungsschutzes
- Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
- technischer
Beginn des Versicherungsschutzes
- das im Versicherungsantrag festgelegte Datum
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