Private Krankenversicherung Lexikon

Beihilfe

Die

Beihilfe

in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist eine Form der finanziellen Unterstützung für bestimmte Personengruppen, die durch ihren Dienstherren im öffentlichen Dienst oder bestimmten berufsständischen Versorgungswerken abgesichert sind. Die

Beihilfe

ergänzt die private Krankenversicherung und trägt dazu bei, die Gesundheitskosten der Versicherten zu reduzieren.

Die

Beihilfe

ist in erster Linie für Beamte des Bundes und der Länder sowie für andere Personen im öffentlichen Dienst vorgesehen, die nicht gesetzlich krankenversichert sind. Sie kann auch für bestimmte Berufsgruppen gelten, die einer berufsständischen Versorgung angehören, wie zum Beispiel Ärzte,

Apotheker

oder Rechtsanwälte.

Die

Beihilfe

funktioniert in der Weise, dass der Dienstherr oder das Versorgungswerk einen bestimmten Prozentsatz der anfallenden Gesundheitskosten übernimmt. Dieser Prozentsatz kann je nach Bundesland oder Berufsgruppe variieren und beträgt in der Regel einen erheblichen Teil der Gesamtkosten. Die verbleibenden Kosten werden von der privaten Krankenversicherung des Versicherten gedeckt.

Allerdings deckt die

Beihilfe

nicht alle Gesundheitskosten ab. Die genauen Bedingungen, der Umfang der

Beihilfe

und die Leistungen können je nach Dienstherr, Bundesland oder Berufsgruppe unterschiedlich sein. Daher sollten Beihilfeberechtigte die spezifischen Beihilfevorschriften sorgfältig prüfen, um zu verstehen, welche Kosten abgedeckt sind und welche nicht.


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