Private Krankenversicherung Lexikon
Beihilfeanspruch
Das Beihilferecht ist die Konkretisierung der allgemeinen Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. Danach ist der Staat grundsätzlich für das Wohl seiner Diener verantwortlich. Das gilt insbesondere in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. Die
Die Höchstbeträge zur
Ausnahmen beim
Beihilfe
stellt insofern die staatliche Variante der Krankenversicherung dar. DerBeihilfeanspruch
wird generell nur anteilig gewährt und zwar nur in Höhe des Beihilfebemessungssatzes.Die Höchstbeträge zur
Beihilfe
sind bundesweit unterschiedlich (je nach Bundesland) geregelt.Beihilfeanspruch
besteht, wenn Aufwendungen für zahnärztliche und ärztliche Leistungen notwendig und in der Höhe angemessen sind. Was angemessen ist, wird ausschließlich über den Gebührenrahmen aus derGebührenordnung
für Ärzte und Zahnärzte ermittelt.Ausnahmen beim
Beihilfeanspruch
fürZuzahlungen
und Kostenanteile bilden ausgeschlossene Medikamente, Hilfs-, Heil- undArzneimittel
. Ebenfalls keinenBeihilfeanspruch
haben Beamte, denen die kompletteHeilfürsorge
sowie Aufwendungen für ihre Pflege durch nahe Angehörige zusteht.zurück

