Private Krankenversicherung Lexikon
Beitragsanpassung
Der Begriff
In die zu berechnende
Beitragsanpassung
kommt aus dem Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) und bedeutet die individuelle Anpassung des zu zahlenden Beitrags eines Kunden. Wichtig ist hierbei: dieBeitragsanpassung
erfolgt nach dem Äquivalenzprinzip, das bedeutet, dass die zu erwartenden Beiträge der gesamten Vertragsdauer denVersicherungsleistungen
entsprechen sollen.In die zu berechnende
Beitragsanpassung
fließen unterschiedliche Faktoren, wie zum Beispiel die Altersrückstellung mit ein. Die Berechnung derBeitragsanpassung
gestaltet sich als schwierig, da durch erhöhte Schadenshäufigkeit und allgemeine Schwankungen im Gesundheitswesen das Wertänderungsrisiko nur schwer ermittelt werden kann. Damit eineBeitragsanpassung
trotzdem optimal durchgeführt werden kann, müssen Sachverständige hinzugezogen werden, die unterschiedliche Gutachten erstellen, wie z.B. Gerichtsgutachten, Privatgutachten, medizinische Gutachten, Schiedsgutachten usw.zurück

