Private Krankenversicherung Lexikon

Beitragsbemessungsgrenze PKV

Der Begriff Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie bestimmt, bis zu welchem Betrag das Arbeitsentgelt oder die Rente eines gesetzlich Versicherten für Beiträge der gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen wird.

Die Höhe der Beiträge, die in die Sozialversicherung einfließen müssen, orientiert sich hauptsächlich am Einkommen sprich der Höhe der sozialversicherungspflichtigen Einkünfte. Die Einnahmen, die über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrenze wird alljährlich durch die Bundesregierung mittels Rechtsverordnung angepasst, da ansonsten ein Missverhältnis bedingt durch steigende Lebenshaltungskosten und sinkende Löhne entstehen könnte. Hier werden vor allem die Grenzen hinsichtlich der Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie der Kranken- und Pflegeversicherung angepasst. Die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht mit der Versicherungspflichtgrenze zu verwechseln, bei der die Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung entfällt.

Eine Umverteilung zwischen gering und besser verdienenden Arbeitnehmern war bei der Konzeption der Sozialversicherungen nicht geplant, weshalb die Höhe der eingezahlten Beiträge, etwa in die Rentenversicherung, die Höhe der ausgezahlten Leistungen bestimmte. Dies galt ursprünglich auch für die Krankenkassen, deren Ausgaben ursprünglich zu fast 95 Prozent für die

Auszahlung

des (vom Einzahlungsbetrag abhängigen) Krankengeldes aufgewandt wurden. Personen mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze wurde unterstellt, dass diese keinen oder zumindest keinen über diesen

Beitrag

hinausgehenden Schutz durch die Sozialkassen benötigen.

Kritikpunkt der Krankenversicherungen ist, dass bei fast gleichen Leistungen vom Arbeitseinkommen abhängige Beiträge erhoben werden (Ausnahme: Krankengeld). Daher wird teilweise für durchschnittliche risikoäquivalente Beiträge (Pauschalen, abwertend auch Kopfprämie genannt) plädiert.


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