Private Krankenversicherung Lexikon
Beratungseinsatz
Beratungseinsätze sind gesetzlich geforderte Pflichteinsätze von ambulanten Pflegediensten zur Beratung und Überprüfung von Menschen, die pflegebedürftige Angehörige pflegen und Pflegegeld beziehen.
Ein
Im
Ein
Beratungseinsatz
beinhaltet das Gespräch zwischen demPflegedienst
, dem Pflegebedürftigen und dem Betreuer mit dem Ziel, dass die Pflegeperson bestmöglich unterstützt und betreut wird. Beratungseinsätze werden regelmäßig wiederholt, um Veränderungen festzustellen und gegebenenfalls bei Kostenfragen zu berücksichtigen. DenBeratungseinsatz
in der häuslichen Pflege nach § 37 SGB XI Absatz 3 müssen pflegebedürftige Menschen mit einemPflegegrad
2 bis 5 abrufen, wenn sie nur Pflegegeld beziehen. Bei Pflegebedürftigen, die Kombipflege oder nur Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI in Anspruch nehmen, ist keinBeratungseinsatz
erforderlich.Im
Beratungseinsatz
ist sicherzustellen, dass Pfleger und Pflegebedürftige gemeinsam zurecht kommen und Verbesserungen oder Erleichterungen der häuslichen Pflege abstimmen. Darüber hinaus ist der ambulantePflegedienst
auch bei der Beantragung benötigter Heil- undHilfsmittel
und bei der rollstuhltauglichenWohnraumanpassung
behilflich. Ist derBeratungseinsatz
erfolgreich durchgeführt worden, stellt derPflegedienst
ein Zertifikat aus, welches an die Krankenversicherung weitergeleitet wird. Sowohl die gesetzliche (GKV), als auch die private Krankenversicherung (PKV) übernehmen danach die Kosten des Einsatzes.zurück

