Private Krankenversicherung Lexikon
Berufsgenossenschaft
Neben der landwirtschaftlichen
Die
Aufgabe der
Berufsgenossenschaft
gibt es die gewerblicheBerufsgenossenschaft
als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte. Die Aufgabe derBerufsgenossenschaft
ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingter Gefahren. Bei einemArbeitsunfall
oder einerBerufskrankheit
werden die Beschäftigten durch dieBerufsgenossenschaft
beruflich, medizinisch und sozial rehabilitiert, des weiteren entscheidet dieBerufsgenossenschaft
, die Krankheits- und Unfallfolgen durch Geldzahlungen finanziell auszugleichen.Die
Berufsgenossenschaft
als Sozialversicherungsträger ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung organisiert und wird aus beitragspflichtigen Unternehmen finanziert. Zur Zeit besteht dieBerufsgenossenschaft
aus 9 gewerblichen und 9 landwirtschaftlichen Genossenschaften, wobei die gewerblicheBerufsgenossenschaft
nach Wirtschaftszweigen und die landwirtschaftlicheBerufsgenossenschaft
zusätzlich nach Regionen gegliedert ist.Aufgabe der
Berufsgenossenschaft
ist gemäß § 14 SGB VII, Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen Mitteln zu verhüten, was in erste Linie durch Beratung der Unternehmen in Fragen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes wahrgenommen wird.zurück

