Private Krankenversicherung Lexikon
Berufsgenossenschaften
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der Privatwirtschaft und deren Beschäftigten sind die
Die
Berufsgenossenschaften
. Diese haben die Aufgabe, Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Arbeitnehmer mit einerBerufskrankheit
oder die einenArbeitsunfall
erlitten haben, werden durch dieBerufsgenossenschaften
rehabilitiert und zwar medizinisch, beruflich und sozial. DieBerufsgenossenschaften
haben darüber hinaus die Aufgabe, Krankheit- und Unfallfolgen durch finanzielle Zahlungen auszugleichen.Die
Berufsgenossenschaften
sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, die unterschieden werden in landwirtschaftliche, gewerbliche und Seeberufsgenossenschaften. Alle gesetzlichen Regelungen sind im SGB VII verankert. Die Mitglieder derBerufsgenossenschaften
sind alle Unternehmer, die regelmäßig Versicherungspflichtige beschäftigen. Ausnahmen sind der Bund, die Länder, die Bundesanstalt für Arbeit, die Gemeinden und Gemeindeverbände. Diese sind selber Träger der Unfallversicherung.zurück

