Private Krankenversicherung Lexikon

Berufsunfähigkeit PKV

Da die Lebensversicherer meistens Anbieter von privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen sind, definieren diese in ihren

Tarifbedingungen

, was sie unter Berufsunfähigkeit verstehen. Als Ursache der Berufsunfähigkeit gelten stets Körperverletzung, Krankheit und Kräfteverfall aufgrund dessen der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Allerdings gibt es enorme Unterschiede bezüglich der Dauer der Berufsunfähigkeit, diese variieren von 6 Monaten über 3 Jahren bis hin zur dauerhaften Berufsunfähigkeit.

Hier einige Beispiele für die unterschiedlichen Definitionen der Berufsunfähigkeit:
  • Vollständige Berufsunfähigkeit ist gegeben, wenn die versicherte Person durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich mindestens 6 Monate den versicherten Beruf nicht ausüben kann.
  • Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich dauernd, aber mindestens zu 50% nicht in der Lage ist, den zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben.

Wenn die Dauerhaftigkeit noch nicht sicher bewertet werden kann, reicht es aus, wenn der Dauerzustand mindestens 6 Monate gegeben ist (ab Prognosezeitpunkt). Dieser Zeitraum der Berufsunfähigkeit von 6 Monaten ist positiv zu bewerten, da viele Berufsunfähigkeiten nicht dauerhaft sind und nach einer Rehabilitation von 1 bis 2 Jahren bei vielen Unfällen oder Krankheiten die Wiedereingliederung in den Beruf möglich ist.


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