Private Krankenversicherung Lexikon

Berufsunfälle

Berufsunfälle

, manchmal auch Arbeitsunfälle genannt, sind ein versicherungsfähiges Ereignis, wenn es während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg zu einem

Unfall

kommt und der Arbeitnehmer geschädigt wird.

Berufsunfälle

sind der zweithäufigste

Versicherungsfall

der gesetzlichen Unfallversicherungen.

Berufsunfälle

sind im § 8 Abs.1 SGB VII geregelt, dazu zählen alle

Unfälle

, die unmittelbar mit dem Arbeitsplatz oder einer berufstypischen Tätigkeit in Zusammenhang stehen.

Unfälle

, die sich auf dem Arbeitsweg zutragen, werden auch Wegeunfälle genannt.

Versichert sind Geschäftsreisen, Betriebsfeiern, Betriebssport oder der Betriebsausflug.

Berufsunfälle

, die im Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogenkonsum entstanden sind, können nicht abgesichert werden, ebenso sind Arbeitswege nicht versichert, wenn es zu Abweichungen vom direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle kommt. Das gilt auch für

Berufsunfälle

, die aufgrund betrieblicher Wettkämpfe stattgefunden haben.


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