Private Krankenversicherung Lexikon
Bundesarbeitsgericht
Das oberste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, das
Das
Die Geschäftsverteilung beim
Bundesarbeitsgericht
mit Sitz in Erfurt, urteilt über die Anwendung des deutschen Arbeitsrechts und trägt damit wesentlich zu dessen Weiterentwicklung bei. DasBundesarbeitsgericht
ist einer der 5 obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland, neben dem Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht, Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesfinanzhof. DasBundesarbeitsgericht
ist als Behörde dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstellt.Das
Bundesarbeitsgericht
hat die Aufgabe, Grundsatzentscheidungen zur Aussperrung im Streit zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften zu fällen, wobei hier 2 Verfahrensarten in Betracht kommen, das Urteils- und das Beschlussverfahren. In den einzelnen Verfahrensarten entscheidet jeder Senat durch 3 Bundesrichter und je 1 ehrenamtlichen Richter aus dem Bereich der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Aus dem Geschäftsverteilungsplan ergeben sich die entscheidenden Rechtsfragen, woraus sich dann die Zuständigkeit des jeweiligen Senats richtet.Die Geschäftsverteilung beim
Bundesarbeitsgericht
sieht wie folgt aus:1. Senat = Arbeitskampfrecht, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht
2. Senat = Abmahnungen, Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung sowie daran anschließende Abfindungs- und Annahmeverzugsansprüche
3. Senat = Betriebliche Altersversorgung
4. Senat = Auslegung von Tarifverträgen in der Privatwirtschaft, allgemeines Tarifvertragsrecht, Eingruppierungen außer von Lehrern und Arbeitnehmern der Privatwirtschaft
5. Senat = Mutterschutz, Entgeltfortzahlung, Arbeitnehmerstatus
6. Senat = Tarifvertragsauslegung im öffentlichen Dienst sowie Berufsbildung, Insolvenzrecht, Kündigungen außerhalb des KSchG
7. Senat = formelles Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht, Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund einer Befristung
8. Senat = Betriebsübergang, Schadensersatz
9. Senat = Wettbewerbs-, Heimarbeits-, Altersteilzeit-, Vorruhestands- und Urlaubsrecht, sowie Rechtsstreitigkeiten, die nicht in die Zuständigkeit anderer Senate fallen
10. Senat = Sondervergütungen, Gratifikationen, tarifliche Tätigkeits- und Erschwerniszulagen, Rechtsfragen, die das Verhältnis zu einer Einrichtung der Tarifvertragsparteien betreffen
2. Senat = Abmahnungen, Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung sowie daran anschließende Abfindungs- und Annahmeverzugsansprüche
3. Senat = Betriebliche Altersversorgung
4. Senat = Auslegung von Tarifverträgen in der Privatwirtschaft, allgemeines Tarifvertragsrecht, Eingruppierungen außer von Lehrern und Arbeitnehmern der Privatwirtschaft
5. Senat = Mutterschutz, Entgeltfortzahlung, Arbeitnehmerstatus
6. Senat = Tarifvertragsauslegung im öffentlichen Dienst sowie Berufsbildung, Insolvenzrecht, Kündigungen außerhalb des KSchG
7. Senat = formelles Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht, Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund einer Befristung
8. Senat = Betriebsübergang, Schadensersatz
10. Senat = Sondervergütungen, Gratifikationen, tarifliche Tätigkeits- und Erschwerniszulagen, Rechtsfragen, die das Verhältnis zu einer Einrichtung der Tarifvertragsparteien betreffen
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