Private Krankenversicherung Lexikon
Bundesknappschaft
Beschäftigte, die in knappschaftlichen Betrieben tätig sind, unterliegen der Versicherungspflicht in der knappschaftlichen Krankenversicherung, die sich von den übrigen gesetzlichen Krankenkassen dadurch unterscheiden, dass
- die
Bundesknappschaft
kein Befreiungsrecht für Angestellte mit einem Einkommen über derJahresarbeitsentgeltgrenze
kennt. - die
Bundesknappschaft
den freiwillig oder pflichtversicherten Angestellten nebst den volljährigen familienversicherten Angehörigen gestattet, anstelle der kassenärztlichen Behandlung eine privatärztliche Behandlung zu wählen.
Beim ambulanten Kostenbereich werden die privatärztlichen Behandlungen entsprechend den knappschaftlichen Kassensätzen erstattet und bei stationärer Behandlung die
Wahlleistungen
eines Knappschaftskrankenhauses im Zweibettzimmer. Wird der Versicherte in anderen Krankenhäusern behandelt, können Restkosten entstehen.Die knappschaftlichen Sonderleistungen entfallen beim Rentenbezug, die Rentner haben dann nur noch Anspruch auf die ärztliche Versorgung mit Behandlungsschein oder auf die üblichen Krankenhausleistungen. Allerdings können Rentner einen zusätzlichen
Beitrag
von 3% des Einkommens einzahlen und haben dann wieder Anspruch auf privatärztliche Leistungen. Beim Rentenbeginn muss demnach geprüft werden, ob der Versicherte die Sonderleistungen mit 3% des Einkommens weiterversichert oder auf die Sonderleistungen derBundesknappschaft
verzichtet.zurück

