Private Krankenversicherung Lexikon

Chefarztbehandlung

Wer die Wahl zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung hat und sich dementsprechend die Angebote der Versicherer anschaut, wird schnell auf den Punkt der

Chefarztbehandlung

stoßen. Eine jede private Krankenversicherung (PKV) wirbt damit, dass unter anderem bei einem Krankenhausaufenthalt der Versicherte nicht von irgendeinem Arzt aus dem Krankenhaus behandelt wird, sondern dass hier der Chefarzt die Behandlung übernimmt.

Dieser Punkt erscheint vielen Menschen zuerst einmal recht unwichtig, insbesondere natürlich dann, wenn noch nie mit einer schweren Krankheit oder Verletzung gerungen wurde. Genau diese

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ist nämlich ein sehr wichtiger Faktor im Fall einer notwendigen Behandlung. Der Chefarzt ist natürlich nicht umsonst auf diesem Posten. Er ist nicht nur ein sehr erfahrener Arzt, sondern auch ein Spezialist auf seinem Gebiet. Wird dieses spezielle Wissen beispielsweise bei einer schweren Krankheit benötigt, dann lässt sich das Krankenhaus diese

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natürlich auch mit einem Aufschlag etwas kosten. Wer hier nun privat krankenversichert ist und eine

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inklusive hat, kann sich der Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse gewiss sein.

Die Übernahme der Kosten für eine

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durch die private Krankenkasse wirkt sich dann auch senkend auf die Hemmschwelle aus, dass der Versicherte die

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auch verlangt. Und das Verlangen nach einer bestmöglichen Behandlung im Fall einer Krankheit oder Verletzung sollte eigentlich im Interesse eines jeden Menschens liegen. Müssen dann aber für diese Qualitätssteigerung die Kosten selbst getragen werden, entscheiden sich dann Versicherte ohne Übernahme der

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eher gegen diesen Service.

Wie also zu erkennen, ist der Service der

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nicht nur auf dem Papier schön anzuschauen, sondern erweist sich spätestens im Fall des Falles, wenn der Spezialist benötigt wird, als ein echter Glücksgriff.


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