Private Krankenversicherung Lexikon
Delegationsverfahren
Das
Damit das
Der
Delegationsverfahren
bezeichnet die Behandlungsübertragung von einem Arzt auf eine nicht ärztliche Berufsgruppe, z.B. die Übertragung einer psychologischen Behandlung vom Arzt zum Psychotherapeuten, wenn dieser Diplompsychologe mit therapeutischer Ausbildung ist.Damit das
Delegationsverfahren
durchgeführt werden kann, muss der behandelnde Arzt die medizinische Notwendigkeit feststellen und alle Behandlungsschritte, den Behandlungsumfang und die Form derPsychotherapie
festlegen. Darüber hinaus muss der Arzt imDelegationsverfahren
die Kontrolle und Dokumentation der Behandlung durchführen, der Therapeut wiederum ist dem Arzt gegenüber verpflichtet, Auskunft über die Behandlung zu geben oder Empfehlungen über verschiedene Therapieformen zu erteilen, wie z.B. Tiefentherapie, Hypnose- oder Gruppen- und Gesprächstherapie.Der
Hausarzt
überweist nach Feststellung des psychotherapeutischen Bedarfs den Patienten an einen Psychotherapeuten. Für privat Versicherte wird dasDelegationsverfahren
unter denPsychotherapie
-Richtlinien geregelt und über die kassenärztliche Vereinigung extra abgerechnet.zurück

