Private Krankenversicherung Lexikon
Diagnose
Diagnose
bedeutet eigentlich Durchforschung, Erkenntnis und Entscheidung und wird mittlerweile in allen Fachbereichen der Medizin, der Psychologie und der Physiotherapie verwendet. In der Gesundheitsmedizin handelt es sich bei einerDiagnose
um die Beurteilung und Zuordnung von Symptomen und Befunden, wodurch ein Arzt oder Therapeut den Gesundheitszustand oder eine Krankheit erkennen und zuordnen kann. DieDiagnose
muss schriftlich dokumentiert werden und darf aus rechtlichen Gründen nur von einem Arzt oder ausgebildeten Therapeuten gestellt werden.Für die Beurteilung, Einschätzung und Erhebung des Gesundheitszustandes eines Patienten gibt es mehrere Methoden der
Diagnose
, wobei eine der wichtigsten Methode zur Erhebung derDiagnose
die Anamnese ist. Sie dient als Vorgespräch zur Informationssammlung und besteht aus der Befragung des Patienten, um gesundheitliche Symptome sowie frühere Krankheiten, auch in der Familie, zu ermitteln. Neben der Anamnese sind die körperliche Untersuchung sowie die Untersuchung mittels bildgebender Verfahren als auch die Untersuchung der Laborwerte von Blut und Sekret wichtige Kriterien zur Entscheidung einerDiagnose
.Neben der
Diagnose
gibt es auch die Ablehnungsdiagnose, die sich aber ausschließlich auf das Versicherungswesen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezieht. Hierbei wird aus einem Katalog von Diagnosen entschieden, welche Erkrankungen oder Vorerkrankungen nicht versichert werden können. Das kann dazu führen, dass bei privaten Krankenkassen durch die Ablehnungsdiagnose der Aufnahmeantrag eines Neukunden abgelehnt wird.zurück

