Private Krankenversicherung Lexikon

Diakonie

Mit

Diakonie

bezeichnet man alle Aspekte des Dienstes am Menschen im kirchlichen Rahmen, dabei sieht die christliche Theologie in der

Diakonie

neben dem Zeugnis und der Gottesdienstgestaltung eine der Wesensmerkmale der Kirche.

Die

Diakonie

ist zum Teil auf Kirchengemeindeebene verankert und zwar gilt dies vor allem für Besuchsdienste, Kindergärten, Alten- und Pflegeheime sowie Pflegedienste (bis Anfang der 90er Jahre). Während pflegerische Dienste über

Diakonie

- und Sozialstationen erst seit Anfang der 90er Jahre bei kreiskirchlichen diakonischen Werken angesiedelt wurden, gilt dies für größere Unterstützungsfonds und Beratungsstellen schon länger.

Die zentralen Organisationsleistungen wurden meistens von den landeskirchlichen diakonischen Werken durchgeführt, wobei Krankenhäuser und andere soziale Einrichtungen seit jeher in eigenständigen diakonischen Organisationen verortet waren, die mittlerweile häufig die Rechtsform der gemeinnützigen GmbH (gGmbH) gewählt haben. Der Begriff

Diakonie

wird auch für diakonische Werke und deren sozialen Einrichtungen in Österreich und der Schweiz gebraucht, in Deutschland das Diakonische Werk von der Evangelischen Kirche, der Altkatholischen Kirche und mehreren Freikirchen getragen. Das Gegenstück zur evangelischen

Diakonie

ist die katholische Caritas.


zurück