Private Krankenversicherung Lexikon

Einheitlicher Bewertungsmaßstab

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist ein entscheidendes Instrument in der privaten Krankenversicherung (PKV), das die Grundlage für die

Abrechnung ärztlicher Leistungen

bildet. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die den Einheitlichen Bewertungsmaßstab der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (EBM-Ä) verwendet, gestaltet die PKV ihre eigene Honorarstruktur auf Basis des EBM.

Der EBM in der PKV dient dazu, die ärztlichen Leistungen standardisiert zu bewerten und somit eine transparente und nachvollziehbare Grundlage für die Honorarabrechnung zu schaffen. Die verschiedenen ärztlichen Leistungen werden dabei mit Punktzahlen bewertet, und diese Punkte werden mit einem festgelegten Euro-Wert multipliziert, um das Honorar zu berechnen. Diese Methode ermöglicht eine einheitliche und faire Vergütung für unterschiedliche ärztliche Tätigkeiten.

Die privaten Krankenversicherungen vereinbaren in der Regel individuelle Verträge mit Ärzten und anderen Leistungserbringern, in denen die Honorarvereinbarungen auf Basis des EBM festgelegt werden. Dies bietet den Versicherten eine breite Auswahl an Ärzten und ermöglicht es den Versicherern, ihre Leistungen und Tarife flexibel zu gestalten.

Die Verwendung des EBM in der PKV trägt zur Transparenz und Vergleichbarkeit von ärztlichen Leistungen bei. Die Versicherten können somit nachvollziehen, wie ihre Beiträge für medizinische Leistungen verwendet werden, und die Ärzte erhalten eine gerechte Entlohnung für ihre Dienstleistungen.

Trotz der Standardisierung des EBM bleibt die Flexibilität in der PKV erhalten, da die Versicherer die Möglichkeit haben, individuelle Vereinbarungen mit den Leistungserbringern zu treffen. Dies fördert eine vielfältige und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für die privat Versicherten.


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