Private Krankenversicherung Lexikon
Einschränkung Leistungspflicht
In den allgemeinen
Wichtige Punkte der
Darüberhinaus gibt es weitere, zahlreiche Argumente, die zur
Versicherungsbedingungen
haben die privaten Krankenversicherungen (PKV) dieEinschränkung Leistungspflicht
definiert, da es möglicherweise zum Wegfall der Versicherungsleistungspflicht kommen kann. In den allgemeinenVersicherungsbedingungen
sind in der Regel nur die wichtigsten Gründe für dieEinschränkung Leistungspflicht
genannt. Es kann aber unter Umständen darüber hinaus noch weitere Leistungspflicht Einschränkungen geben.Wichtige Punkte der
Einschränkung Leistungspflicht
sind:- wenn der Schadensfall vorsätzlich verursacht wurde (verankert im § 5.1.b AB KKV/KTV/PT/EPV)
- wenn eine Entziehungskur, vor allem bei Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, durchgeführt wird (geregelt im § 5 Abs. 1.b AVK KKV)
- wenn es sich um eine Kriegsverletzung handelt, die nicht im Versicherungsschutz einbezogen wurde (siehe §5 Abs. 1.a AVB KKV/KTV/PT/EPV)
- wenn von der Leistungspflicht ausgeschlossene Personen die Behandlung durchführen (§ 5 Abs. 1.c AVB KKV/KP; 1.e AVB PPV; 1.g AVB EPV)
- wenn die Teilnahme an einer Sanatoriums- oder Kurbehandlung und Rehabilitationsmaßnahme nicht ausdrücklich tariflich verankert ist
- wenn eine Behandlungsmethode oder Untersuchung angewandt wird, die schulmedizinisch nicht anerkannt wird (§ 51.f AVB KKV)
- wenn auf Grund eines richterlichen Beschlusses die Unterbindung im Krankenhaus oder einer Anstalt erfolgt
Darüberhinaus gibt es weitere, zahlreiche Argumente, die zur
Einschränkung Leistungspflicht
führen, allerdings sind diese Regelungen bei den einzelnen Krankenversicherungen unterschiedlich und können in derenTarifbedingungen
eingesehen werden.zurück

