Private Krankenversicherung Lexikon

Entlastungsbetrag

Jeder Pflegebedürftige, der zuhause gepflegt wird, hat einen Anspruch auf den

Entlastungsbetrag

für die Pflege. Um in den Genuss zu kommen, muss der Pflegebedürftige in einen

Pflegegrad

eingestuft sein. Insgesamt gibt es fünf

Pflegegrade

. Pauschal gibt es monatlich 125 Euro, die den Alltag erleichtern sollen. Ab einem

Pflegegrad

zwei bekommen die betroffenen Personen das Geld monatlich zusätzlich zu den anderen Pflegeleistungen.

Jeder Bedürftige braucht eine ganz auf ihn zugeschnittene Unterstützung. Wie und für was die 125 Euro eingesetzt werden, bleibt jedem selbst überlassen. Die besten Beispiele für die Nutzung des Geldes sind der

Hausnotruf

, eine

Haushaltshilfe

oder andere Dinge, die im Zusammenhang mit der häuslichen Pflege anfallen können.


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