Private Krankenversicherung Lexikon
Ersatzkassen
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind
Seit dem 1. Januar 1996 besteht die freie Wahlmöglichkeit zwischen allen gesetzlichen Krankenversicherungen und somit auch unter den
Generell muss der Anwärter einen
Ersatzkassen
besondere Gesundheits- und Krankenversicherungsorganisationen, die dem Versicherten die Wahl des Eintritts überlassen. Also beruht die Mitgliedschaft in der Ersatzkasse auf freiwilliger Basis.Seit dem 1. Januar 1996 besteht die freie Wahlmöglichkeit zwischen allen gesetzlichen Krankenversicherungen und somit auch unter den
Ersatzkassen
. Seitdem ist die Zuständigkeit sowie die Aufnahmeregulierung für dieErsatzkassen
geregelt.Generell muss der Anwärter einen
Antrag
beim Versicherungsunternehmen einreichen und erklären, dass er sein Wahlrecht ausüben will, danach erhält er von der Krankenkasse seine Mitgliedsbescheinigung, die er beim Arbeitgeber vorlegen muss.zurück

