Private Krankenversicherung Lexikon

Erziehungsurlaub

Bis zur Einführung der Elternzeit am 1. Januar 2001 gab es den

Erziehungsurlaub

. Dieser konnte für 3 Jahre beansprucht und bis zur Beendigung des dritten Lebensjahres genommen werden.

Die Eltern konnten sich entscheiden, ob nur ein Elternteil in

Erziehungsurlaub

geht, oder sich beide Elternteile den

Erziehungsurlaub

aufteilen.


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