Private Krankenversicherung Lexikon
Fahrtkosten
Fahrtkosten
in der Krankenversicherung stehen im Zusammenhang mit medizinisch notwendigen Leistungen und werden als finanzielle Aufwendungen bezeichnet. UnterFahrtkosten
werden also die Fahrten berücksichtigt, die zur ambulanten Behandlung, zum Krankenhaus oder zum behandelnden Arzt mit einem Taxi oder dem Krankentransport notwendig sind.Die Privaten Versicherungen zahlen in der Regel die
Fahrtkosten
des Krankentransportes zur nächsten ärztlichen ambulanten Behandlung. Die Übernahme derFahrtkosten
ist allerdings abhängig vom vertraglich geregelten Tarif. Ausgenommen hiervon ist die ärztlich verordnete Notwendigkeit eines Krankentransportes und deren Erstattung, wenn z.B. Gehunfähigkeit bescheinigt wird.Fahrtkosten
bei Rettungseinsätzen zum nächsten Krankenhaus werden, je nach Leistungsaussage und abgeschlossenem Vertrag, von den privaten Krankenversicherungen getragen, sodass keineSelbstbeteiligung
zu tragen ist. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen muss der Patient einen Kostenanteil übernehmen.zurück

