Private Krankenversicherung Lexikon
Festbeträge
Seitdem das Gesundheitsreformgesetz von 1989 in Kraft getreten ist, werden
Die Kosten für
Diese sogenannten Festbetragsgruppen werden für Verband-, Hilfs- und
Die Festbetragsgruppen werden wie folgt gebildet:
Festbeträge
für Hilfs-, Arznei- und Verbandmittel für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erhoben. Seitdem sindFestbeträge
in Form von Erstattungshöchstbeiträgen durch die gesetzlichen Krankenversicherungen festgesetzt worden, es handelt sich aber nicht um staatlich vorgeschriebene Preise.Die Kosten für
Hilfsmittel
und Medikamente werden demnach von den Krankenversicherungen nur für die maximal festgelegtenFestbeträge
erstattet, alle darüber hinausgehenden Kosten sind vom Versicherten selber zu tragen. Alternativ besteht die Möglichkeit, privat anfallende Kosten zu vermeiden oder zu verringern, indem vergleichbare Medikamente mit identischer Wirkungsweise und Zusammensetzung aber deutlich geringerem Preis eingesetzt werden.Diese sogenannten Festbetragsgruppen werden für Verband-, Hilfs- und
Arzneimittel
gebildet, die bei gleicher Wirkung denselben Zweck erfüllen. Für jede Gruppe werdenFestbeträge
festgesetzt, die von den Krankenkassen bezahlt werden, abzüglich der Zuzahlung.- mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen
- mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung
- mit identischen Wirkstoffen
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