Private Krankenversicherung Lexikon
Folgebeitrag
Als
Wird der
Folgebeitrag
wird derBeitrag
bezeichnet, der demErstbeitrag
folgt und dann zusätzlich auch jeder Mehr- oder Erhöhungsbeitrag im Falle einer Erhöhung des Versicherungsschutzes. Die Fälligkeit der Folgebeiträge ist in den allgemeinenVersicherungsbedingungen
festgelegt. Normalerweise ist derFolgebeitrag
für den Versicherungsnehmer zum 1. eines Monats fällig.Wird der
Folgebeitrag
nicht fristgerecht an die Krankenversicherung gezahlt, erfolgt die schriftliche Mahnung. Die Krankenversicherung kann seinem Mitglied allerdings eine Zahlungsfrist von 2 Wochen einräumen, was durch § 39 VVG geregelt ist. Wird derFolgebeitrag
auch danach nicht beglichen, greift der qualifizierte Zahlungsverzug und der Versicherungsnehmer muss mit möglichen Rechtsfolgen rechnen.zurück

