Private Krankenversicherung Lexikon
Freie Heilfürsorge
Freie Heilfürsorge
wird in Deutschland im Rahmen der Krankheitskosten für bestimmte Gruppen von Beamten von deren Dienstherren übernommen. Die folgenden Beamtengruppen erhalten freie Heilfürsorge
:- Beamte aus Justizvollzugsanstalten
- Beamte im Ersatzdienst bei Landesfeuerwehrschulen und Berufsfeuerwehren
- Polizeivollzugsbeamte der Länder
- Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei
Im Gegensatz dazu haben Soldaten der Bundeswehr Anspruch auf eine unentgeltliche truppenärztliche Versorgung und können im Notfall mit Überweisung des Truppenarztes auch niedergelassene Ärzte aufsuchen, wobei die Kosten der Behandlung komplett übernommen werden.
Wenn ein Beamter Leistungen für die freie
Heilfürsorge
erhält, werden diese als Sachbezüge mit einem angemessenen Betrag auf die Besoldung angerechnet. Insbesondere bei Polizisten übernimmt der Dienstherr im Rahmen der freieHeilfürsorge
vollständig die entstehenden Krankheitskosten, da sich diese Berufsgruppe aufgrund ihres erhöhten Berufsrisikos nur mit hohen Kosten privat versichern könnte.Die freie
Heilfürsorge
beinhaltet nicht die Familienmitglieder. Sind diese nicht sozialversicherungspflichtig, können sie anteilig gesetzlich oder privat versichert werden. Den Hauptanteil zahlt hier dieBeihilfe
dazu.zurück

